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BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24 |
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- BAYERN | RECHT
Berufung, Staatsanwaltschaft, Einzelstrafe, Gesamtstrafe, Revision, Strafrahmen, Angeklagte, Gesamtgeldstrafe, Gesamtstrafenausspruch, Rechtsmittel, Berufungshauptverhandlung, Strafe, Gesamtstrafenbildung, Teileinstellung
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Berufung, Staatsanwaltschaft, Einzelstrafe, Gesamtstrafe, Revision, Strafrahmen, Angeklagte, Gesamtgeldstrafe, Gesamtstrafenausspruch, Rechtsmittel, Berufungshauptverhandlung, Strafe, Gesamtstrafenbildung, Teileinstellung
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 26.06.2023 - 1 NBs 4 Js 2563/22
- BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21
Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von …
Auszug aus BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24
b) Allerdings ist § 184b Abs. 3 Alt. 3 n. F. StGB auch nach Überzeugung des Senates mit der für den Besitz kinderpornographischer Inhalte angedrohten Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Vorsehung eines minder schweren Falls mit dem aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Schuldgrundsatz (Übermaßverbot) unvereinbar und somit verfassungswidrig (vgl. im Einzelnen AG Buchen, Vorlagebeschluss vom 01.02.2023, 1 Ls 1 Js 6298/21, zitiert nach juris, dort Rdn. 48ff.). - BGH, 07.08.2019 - 4 StR 189/19
Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (keine analoge …
Auszug aus BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24
Dieses aus der Sicht des Berufungsgerichtes offenbar unerwünschte Ergebnis kann aufgrund der Gesetzesbindung auch der Gerichte (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht durch eine "einschränkende Auslegung" des § 2 Abs. 2 StGB, die in dessen Wortlaut keinerlei Stütze findet, in ihr Gegenteil verkehrt werden (vgl. für den ähnlich gelagerten Sachverhalt der entsprechenden Anwendung von § 32 JGG nach einer Teileinstellung durch die Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO BGH, Beschluss vom 07.08.2019, 4 StR 189/19, BGHSt 64, 178ff.). - BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19
Konkurrenzen (keine Anwendung des verdrängenden Gesetzes wegen Verjährung; …
Auszug aus BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24
Die Folge der Verfahrensbeschränkung hinsichtlich der den Besitz von kinderpornographischen Inhalten an sich verdrängenden Besitzverschaffung ist deshalb wie bei Verjährung der Vorwürfe aus dem verdrängenden Gesetz (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 04.02.2020, 5 StR 657/19, zitiert nach juris, dort Rdn. 4), dass aus dem verdrängten subsidiären Gesetz (hier also § 184b Abs. 3 Alt. 3 n. F. StGB) zu strafen ist. - KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09
Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine staatsanwaltliche …
Auszug aus BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24
Eine Sachbehandlung eines Teiles der Tatvorwürfe nach §§ 154 Abs. 1, 154a Abs. 1 StPO durch die Staatsanwaltschaft haben der Angeklagte (und somit auch der Tatrichter) - abgesehen von hier offensichtlich nicht einschlägigen Fällen der Willkür wegen Verstoßes gegen die Unschuldsvermutung - hinzunehmen (vgl. dazu KG, Beschluss vom 31.05.2010, 1 VAs 40/09, zitiert nach juris, dort Rdn. 5 m. w. N.).